Beratung & Finanzierung

Übergeber und Nachfolger müssen viele Entscheidungen in einem Übergabeprozess treffen. Bayern stellt daher ein Netzwerk unterstützender Partner zur Beratung zur Verfügung sowie zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Finanzierung der Nachfolge.

Bei der Übertragung eines Unternehmens werden Sie beide, Übergeber und Nachfolger, viele Entscheidungen treffen müssen, die oft weitreichende persönliche Konsequenzen nach sich ziehen. Kennen Sie die vielen Stellschrauben, die sich auf den Firmenwert, die Steuerbelastung und Haftungsrisiken auswirken? Unser eindringlicher Rat an Sie: Lassen Sie sich im Übergabeprozess von ausgewiesenen Fachleuten beraten!

Übergeber und Nachfolger können auf ein bayernweites Netzwerk unterstützender Partner zurückgreifen, die Ihnen vor Ort mit Rat und Tat zur Seite stehen. Zudem wird die Beratung vor und nach der Übernahme vom Staat gefördert.

Der Erfolg einer Übernahme hängt auch ganz wesentlich von den finanziellen Möglichkeiten des Nachfolgers ab. Der Kapitalbedarf wird häufig unterschätzt und liegt meist höher als bei Neugründungen. Um den Kapitalbedarf zu decken, können Sie verschiedenste Möglichkeiten, vom Bankkredit bis hin zum Beteiligungskapital, in Betracht ziehen. Das Land Bayern und der Bund bieten vielfältige Fördermöglichkeiten, die die Finanzierung der Nachfolge erleichtern.

Beachten Sie, dass öffentliche Förderungen stets vor Beginn der Unternehmensübernahme beantragt werden müssen. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Ansprechpartner vor Ort

Die Partner vor Ort haben sich zum Ziel gesetzt, Unter­nehmens­nach­folger und Existenzgründer wirkungsvoll zu unterstützen. Die Bayerischen Industrie- und Handelskammern und die Bayerischen Handwerkskammern verfügen über ein dichtes bayernweites Netz von Nachfolge- und Grün­dungs­beratern. Weitere Unterstützung für den Weg in die Unter­nehmens­nach­folge finden Sie bei Verbänden, Gründeragenturen und einer Reihe weiterer Institutionen.

Als Übergeber oder Nachfolger können Sie das breite Beratungsangebot bei sich in der Region in Anspruch nehmen. Ihre Partner vor Ort finden Sie hier.

Beratungsförderung - Vor und nach der Übernahme

Umfassende Information und eingehende Beratung sind Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Unter­nehmens­nach­folge. Das Land Bayern und der Bund bieten Ihnen Beratungs­förder­programme an, die vor oder auch nach der Übernahme genutzt werden können:

Beratung vor der Übernahme

  • Der potentielle Übernehmer wird durch das Bayerische Wirtschaftsministerium und den Europäischen Sozialfonds dabei unterstützt, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, sofern diese vor einer Über­nahme stattfindet.
    Ein spezielles Coaching-Programm spricht sowohl Übernehmer als auch Gründer an. Dabei werden bis zu 70 Prozent der anfallenden Beratungskosten, bezogen auf das maximal förderfähige Tages­honorar in Höhe von 800 Euro, übernommen. Es können bis zu zehn Tagewerke à acht Beraterstunden gefördert werden. Nähere Informationen entnehmen Sie der Richtlinie Vorgründungscoaching. Fragen rund um das Coaching-Programm beantworten Ihnen gerne die bayerischen IHKs und HWKs, das Institut für Freie Berufe (IFB) sowie die Gründeragenturen.
  • Der Übergeber kann Beratungsförderung über das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" des Bundes­wirtschafts­ministeriums erhalten. Unterstützt werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und or­ga­ni­sa­to­rischen Fragen der Unternehmensführung. Nähere Informationen hierzu finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kontrolle (BAFA).

Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Ansprechpartner vor Ort für Ihre individuellen Anliegen zu Nachfolgefragen beratend zur Verfügung.

Beratung nach der Übernahme

Haben Sie Ihr Unternehmen bereits gegründet oder übernommen? Dann greift das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" des Bundeswirtschaftsministeriums. Es richtet sich unter anderem an Unternehmer der Start- und Festigungsphase, deren Übernahme oder Gründung maximal zwei Jahre zurückliegt. Unterstützt werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unter­nehmens­führung. Nähere Informationen hierzu finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Darüber hinaus stehen Ihnen die bayerischen Partner vor Ort für Ihre individuellen Anliegen zu Nachfolgefragen beratend zur Verfügung.

Finanzierung

Ihnen als Nachfolger bieten sich, je nach Kapitalbedarf und Art Ihres Vorhabens, vor allem Bankdarlehen oder Beteiligungskapital als Finanzierungsmöglichkeiten an. Verfügen Sie nicht über genügend Sicherheiten, steht Ihnen ein System öffentlicher Risikoentlastungen zur Verfügung.

Der Bund und das Land Bayern fördern die Nachfolgefinanzierung und behandeln Unternehmensnachfolger förderrechtlich grundsätzlich wie Existenzgründer. Damit steht dem Nachfolger für die Finanzierung seines Einstiegs eine breite Palette von Angeboten der Existenzgründerförderung zur Verfügung.

Einen umfassenden Überblick über die Fördermöglichkeiten für Unter­nehmen und Existenzgründer in Bayern bietet Ihnen der Wegweiser zu Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und Mittelstand in Bayern.

Darlehen

Staatliche Darlehensförderprogramme bieten im Vergleich zur normalen Bankfinanzierung üblicherweise niedrigere Zinsen, eine längere Laufzeit sowie günstigere Rückzahlungsbedingungen. Welches Programm für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation, der Art des Vorhabens, den jeweiligen Voraussetzungen und Konditionen der einzelnen Programme ab.

Anträge auf öffentliche Förderungen müssen grundsätzlich über ein Kreditinstitut (Hausbank) bei den Förderinstitutionen eingereicht werden.

Hier finden Sie die Angebote der LfA Förderbank Bayern und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Bürgschaft & Haftungsfreistellungen

Auch Unternehmen, die nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen, können Bankkredite aufnehmen. Hierfür existiert in Bayern ein System öffentlicher Risikoentlastungen, unter anderem durch Bürgschaften und Haftungsfreistellungen.

  • Haftungsfreistellungen

    Banken und Sparkassen bearbeiten in ihrer Funktion als Haus­banken nicht nur staatliche Förderkredite. Vielmehr begeben sie sich bei deren Auszahlung auch ins Obligo. Je nach Programm kann die Hausbank teilweise von der Rückhaftung freigestellt werden. Dies steigert ihre Bereitschaft, auch risikoreichere Vorhaben zu unterstützen.

  • Bürgschaften

    Sie als Nachfolger können durch die Inanspruchnahme einer Bürgschaft mangelnde Sicherheiten ersetzen. Die Übernahme einer Bürgschaft für einen Nachfolger wird grundsätzlich zusammen mit dem Darlehen über die Hausbank beantragt.

Informationen und Angebote finden Sie auf der Seite der Bürgschaftsbank Bayern sowie bei der LfA Förderbank Bayern.

 

Beteiligungskapital

Wenn Sie ein Unternehmen übernehmen möchten, können Sie stille Beteiligungen der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG) erhalten. So können Sie eine solide Eigen­kapital­ausstattung sicherstellen. Die Beteiligungshöhe liegt zwischen 250.000 Euro und maximal 7 Millionen Euro. Anträge können Sie bei der BayBG stellen.